Rechtliches
Impressum, AGB & Datenschutz
Auf dieser Seite finden Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur Fusion 68 Autopflege e.K. — Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung.
01 — Impressum
Impressum
Dieses Impressum gilt auch für unsere Social-Media-Auftritte auf Twitch, Facebook, TikTok und Instagram.
Angaben gemäß § 5 TMG
Fusion 68® Autopflege e.K.
Ottmar-Mergenthaler-Straße 6
68167 Mannheim
Handelsregister: HRA 712067
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE295429772
Vertreten durch:
Ayhan Yüksekogul
Kontakt
Telefon: 0176 64275630
E-Mail: info@fusion68.de
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Ayhan Yüksekogul
Ottmar-Mergenthaler-Straße 6
68167 Mannheim
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Firmeneigene Marken, Patent- & Designrechte
Fusion 68® ist eine eingetragene und geschützte Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die unerlaubte Nutzung oder Vervielfältigung wird rechtlich verfolgt.
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
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Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Bildnachweise
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Die Bilderrechte liegen bei:
Fusion 68® Autopflege e.K.
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02 — AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften, der Fusion 68 Autopflege e.K. (nachfolgend „Anbieter") mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").
1.2. Das Dienstleistungs- und Produktportfolio des Anbieters umfasst insbesondere:
- Professionelle Fahrzeugaufbereitung und Fahrzeugpflege (Innen- und Außenreinigung, Lackkorrektur, Lackpolitur)
- Manuelle und maschinelle Fahrzeugwäsche
- Montage von Paint Protection Film (PPF-Lackschutzfolien) an Kraftfahrzeugen
- Applikation von Oberflächen- und Keramikversiegelungen
- Scheibentönung und Tönungsfolierungen an Kraftfahrzeugen
- Montage, Verlegung und Applikation von Flachglas-, Sichtschutz-, Einbruchschutz- und Sonnenschutzfolien an Gebäuden, Fenstern und sonstigen Immobilien (Gebäudefolierung)
1.3. Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.4. Alle vertraglichen Vereinbarungen sowie Änderungen oder Ergänzungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Von den AGB abweichende Individualvereinbarungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
1.5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig angekündigt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
1.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).
§ 2 Terminvereinbarungen und Auftragserteilung
2.1. Terminvereinbarungen (schriftlich, mündlich oder elektronisch) werden im rechtlichen Sinne als verbindliche Auftragserteilung behandelt. Vor Durchführung der Arbeiten am Fahrzeug oder Gebäude hat der Kunde ein schriftliches Auftragsformular zu unterzeichnen.
2.2. Eilaufträge müssen vom Kunden vor Auftragsannahme ausdrücklich als solche deklariert werden. Die Annahme von Eilaufträgen behält sich Fusion 68 Autopflege e.K. je nach aktueller Auftragslage vor.
§ 3 Stornierung und Nichteinhaltung von Terminen
3.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich.
3.2. Sagt der Kunde den Termin nicht rechtzeitig ab oder erscheint ohne Absage nicht, behält sich Fusion 68 Autopflege e.K. das Recht vor, eine Ausfallpauschale als Schadensersatz wie folgt geltend zu machen:
- Absage 4 bis 6 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Bruttopreises.
- Absage 1 bis 3 Tage vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Bruttopreises.
- Absage am selben Tag oder ohne Absage: 100 % des vereinbarten Bruttopreises.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 4 Widerrufsbelehrung & Widerrufsformular
1. Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Fusion 68® Autopflege e.K.
Ottmar-Mergenthaler-Straße 6
68167 Mannheim
E-Mail: info@fusion68.de
Telefon: 0176 64275630
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerrufsrecht dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
2. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)
An:
Fusion 68® Autopflege e.K.
Ottmar-Mergenthaler-Straße 6
68167 Mannheim
E-Mail: info@fusion68.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (__) den von mir/uns (__) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am (__)/erhalten am (__):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 5 Übergabe und Zustand des Fahrzeugs
5.1. Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Termin in einem betriebssicheren Zustand übergeben werden und darf keine losen Teile aufweisen.
5.2. Wertsachen, Bargeld, Mobiltelefone und sonstige lose Gegenstände, die nicht fest zum Fahrzeug gehören, sind vom Kunden vor der Übergabe zwingend aus dem Fahrzeug zu entfernen.
5.3. Für den Verlust, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von im Fahrzeug belassenen Wertsachen oder Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
§ 6 Spezielle Bedingungen und Haftungsausschlüsse für Gebäudeglas- und Flachglasfolierungen (Tönungs- und Sonnenschutzfolien)
6.1. Risiko von Gummidichtungen: Bei der Montage von Flachglas- und Gebäudefolien kann es aufgrund von extrem eng anliegenden Passformen, konstruktionsbedingten Besonderheiten oder bereits vorhandener Vorschäden (z. B. durch Witterung versprödete, poröse oder verhärtete Dichtungen) zu minimalen Beschädigungen, Schnitten oder optischen Veränderungen an den umlaufenden Gummidichtungen kommen. Da das Anlegen oder leichte Anheben der Dichtungen handwerklich notwendig ist, um die Folie bündig zu verlegen, wird für derartige alters- oder konstruktionsbedingte Beschädigungen an Dichtungen keine Haftung, Gewährleistung oder Garantie übernommen.
6.2. Risiko von Glasbruch bei Innen- vs. Außenmontage: Der Kunde wird ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass bei bestimmten Glasarten (insb. Mehrfachverglasung, Gasbefüllung, getöntes Glas, Verbundsicherheitsglas oder Wärmeschutzglas) eine Innenfolierung durch ungleiche Sonneneinstrahlung zu thermischen Spannungen und im schlimmsten Fall zum Reißen/Splittern der Scheibe (Glasbruch) führen kann. Aus diesem Grund wird die Folie zum Schutz der Verglasung häufig im Außenbereich angebracht. Wünscht der Kunde abweichend von unserer fachlichen Empfehlung ausdrücklich eine Innenmontage, übernimmt Fusion 68 Autopflege e.K. keinerlei Haftung oder Garantie für dadurch entstehende Glasschäden, Risse oder Folienbeschädigungen.
6.3. Schmutz- und Staubeinschlüsse: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Folierung um handwerkliche Maßarbeit vor Ort (Handarbeit) handelt und nicht um eine staubfreie, maschinelle Werksfertigung. Insbesondere bei einer Außenmontage an Gebäuden sind feinste Staubeinschlüsse, Pollenflüge oder minimale Schmutzpartikel unter der Folie aufgrund von Umwelteinflüssen technisch und physikalisch niemals zu 100 % vermeidbar. Solche minimalen Einschlüsse beeinträchtigen weder Funktion noch Zweck der Folie, stellen keinen Sachmangel dar und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6.4. Lichtspalten durch drückende Dichtungen: Da Fenster- und Profildichtungen an Gebäuden per Hand montiert sind und ungleichmäßig drücken können, kann es vorkommen, dass sich die Folie an diesen Stellen hochdrückt. Um ein Ablösen der Folie zu verhindern, müssen in diesen Bereichen handwerkliche Entlastungsschnitte gesetzt werden. Hierdurch kann es zu minimalen Lichtspalten (Lichteinfall am Rand) kommen. Diese Schnitte und Lichtspalten sind technisch bedingt, dienen der Haltbarkeit der Folierung und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Hierfür wird keine Garantie übernommen.
§ 7 Haftung und Garantie bei Fahrzeugarbeiten (Allgemein, PPF, Keramik & Scheibentönung)
7.1. Schadensersatzansprüche gegen Fusion 68 Autopflege e.K. und deren Mitarbeiter sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2. Haftungsausschluss bei Vorschäden und Lackmängeln: Für Lackschäden, die ihre Ursache in mangelhaften, schlecht verarbeiteten, nachlackierten oder bereits beschädigten Lacken (z. B. durch Steinschläge, Kratzer, Rost, Lackabplatzungen) haben, wird keine Haftung übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, durchgeführte Reparaturlackierungen am Fahrzeug vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu melden.
7.3. Besonderheiten bei PPF-Lackschutzfolierungen:
- Bei nachlackierten Bauteilen besteht ein drastisch erhöhtes Risiko, dass sich beim späteren Entfernen der PPF-Folie der Lack großflächig ablöst. Dieses Risiko trägt allein der Kunde. Schäden an nachlackierten Teilen, die nicht vorab gemeldet wurden, sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.
- Dies gilt gleichermaßen für lackierte Kunststoffteile (z. B. Stoßstangen) sowie für Originallackierungen mit zu geringer Schichtdicke oder Vorschäden.
- Pflegehinweise für PPF-Folien: Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Pflegehinweise. Innerhalb der ersten 3 Wochen nach der Folierung darf keine Fahrzeugwäsche (weder manuell noch maschinell) durchgeführt werden. Direkte, extreme Sonneneinstrahlung oder extreme Witterungsbedingungen sind in den ersten Wochen zu vermeiden. Schäden durch Missachtung dieser Pflegehinweise führen zum vollständigen Erlöschen jeglicher Garantie- und Haftungsansprüche.
7.4. Innenraumreinigung: Bei extrem verschmutzten Innenausstattungen kann der Einsatz chemischer Reinigungsmittel erforderlich sein. Dies kann zu Farbveränderungen oder Materialausbleichungen führen. Wünscht der Kunde trotz vorheriger Aufklärung die Durchführung, schließt er mit seiner Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche Haftung für Folgeschäden aus.
7.5. Motor- und Motorraumwäsche: Diese Arbeiten werden ausschließlich an Fahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde die Mängelfreiheit der Abdichtungen. Bei Elektronikausfällen übernimmt Fusion 68 Autopflege e.K. keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, empfindliche Bauteile (z. B. Alarmanlagen, HiFi-Anlagen) vorab schriftlich zu melden.
7.6. Besonderheiten und Haftungsausschlüsse bei Fahrzeug-Scheibentönungen:
- Schmutz- und Staubeinschlüsse (Handarbeit vs. Werksfertigung): Eine Scheibentönung erfolgt in handwerklicher Präzisionsarbeit vor Ort und nicht unter sterilen Labor- oder Fabrikbedingungen (keine Werksfertigung). Trotz mehrfacher, gründlicher Reinigung der Scheiben (Drei-Stufen-Reinigung) und dem teilweisen Ausbau von Verkleidungen sind minimale Staub- oder Schmutzeinschlüsse technisch niemals zu 100 % vermeidbar. Staubpartikel befinden sich permanent in der Luft, in den Dichtungsschienen und im Fahrzeuginnenraum. Zudem zieht die Tönungsfolie beim Montageprozess statisch Partikel an. Solche minimalen Einschlüsse beeinträchtigen weder Sicht noch Funktion, stellen keinen Sachmangel dar und sind von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen.
- Einfluss von Textil-/Filzdichtungen und Altschmutz: Viele Fahrzeuge verfügen über umlaufende Textil- oder Filzdichtungen an den Fensterschächten. Aus diesen Dichtungen sowie aus tiefsitzenden Zwischenräumen (z. B. angesammelter Mikrosand oder tiefsitzender Schmutz im Scheibeninnenbereich) können sich trotz sorgfältigster Reinigung während des Rakelns Partikel lösen und unter die Folie wandern. Für Partikeleinschlüsse, die durch das Fahrzeug selbst (Filz, Altschmutz, Sand in den Zwischenräumen) bedingt sind, wird keinerlei Haftung oder Garantie übernommen. Eine Nachbesserung oder das kostenfreie Entfernen/Neuaufbringen der Folie ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
- Siebdruckrand / Punktraster (Keramikpunkte): Nahezu alle Fahrzeugscheiben besitzen am Rand einen eingebrannten Siebdruckrand (Punktraster/Punktungen). Je nach Fahrzeugmarke und Modell ist dieses Punktraster unterschiedlich dick aufgetragen. Da die Tönungsfolie eine gewisse Materialstärke aufweist, kann sie sich in den Zwischenräumen dieser Punkte nicht zu 100 % an das Glas anpressen. Dadurch entsteht am Rand ein technisch unvermeidbarer, heller/weißer Randstreifen bzw. eine ungleichmäßige Optik. Dies ist eine physikalische Eigenschaft des Glases und der Folie, kein handwerklicher Fehler. Es wird hierfür keine Garantie für eine optisch makellose, tiefschwarze Überdeckung übernommen.
- Abnahme- und Prüfpflicht vor Verlassen des Betriebsgeländes: Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Übergabe gemeinsam mit einem Mitarbeiter von Fusion 68 Autopflege e.K. gründlich zu inspizieren. Alle sichtbaren Besonderheiten, Bläschen (die noch austrocknen müssen) oder Einschlüsse werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Mit dem Verlassen des Betriebsgeländes gilt die Arbeit als mängelfrei abgenommen. Spätere Reklamationen (nach einem oder mehreren Tagen) bezüglich Schmutzeinschlüssen, optischen Mängeln oder der Verlegung werden ausdrücklich nicht anerkannt. Eine kostenfreie Demontage oder Neuinstallation wird nach erfolgter Abnahme nicht durchgeführt. Wir machen die Folie in diesen Fällen weder unentgeltlich runter, noch wird sie kostenlos neu angebracht.
§ 8 Haftungsausschluss für kostenlose Dienstleistungen
Gefälligkeitsleistungen oder kostenlose Zusatzdienstleistungen erfolgen grundsätzlich ohne Gewährleistung und unter vollständigem Ausschluss jeglicher Haftung. Der Kunde bestätigt, dass Fusion 68 Autopflege e.K. für keinerlei Schäden oder Mängel haftet, die im Rahmen oder infolge einer kostenlosen Dienstleistung am Fahrzeug auftreten.
§ 9 Reklamationen und Nachbesserung
9.1. Die erbrachten Leistungen werden gemeinsam mit dem Kunden bei der Fahrzeug- oder Objektübergabe überprüft. Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel können ausschließlich direkt vor Ort geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt (vorbehaltlich der Regelung in § 7.6).
9.2. Fusion 68 Autopflege e.K. steht bei berechtigten Reklamationen das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung zu.
9.3. Reklamationen bezüglich etwaiger Beschädigungen durch die Arbeiten müssen sofort im Beisein von Fusion 68 Autopflege e.K. schriftlich und fotografisch dokumentiert werden. Im Streitfall wird auf Kosten des Kunden ein Gutachter hinzugezogen.
§ 10 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
10.1. Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich sofort bei Abnahme/Übergabe gegen Barzahlung oder Kartenzahlung ohne Abzug, sofern vorab keine andere schriftliche Vereinbarung auf dem Auftragsformular getroffen wurde.
10.2. Rechnungen an Firmenkunden (sofern vereinbart) sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
§ 11 Preise und Mehrkosten
11.1. Die Preise richten sich nach dem Zustand und dem Verschmutzungsgrad des Objekts/Fahrzeugs. Die angegebenen Orientierungspreise beziehen sich auf normalen Verschmutzungsgrad und sind unverbindlich.
11.2. Bei extremen Verschmutzungen (z. B. Tierhaare, Fäkalien, Lacküberreste, Farben) wird ein Aufpreis berechnet. Werden solche Verschmutzungen erst während der Arbeit entdeckt, wird der Kunde unverzüglich kontaktiert. Die Genehmigung der Mehrkosten kann in diesem Fall auch telefonisch erfolgen.
§ 12 Abholung und Standgebühren
12.1. Nach Benachrichtigung über die Fertigstellung ist das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden abzuholen.
12.2. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, behält sich Fusion 68 Autopflege e.K. das Recht vor, das Fahrzeug außerhalb der Werkhalle auf dem unbewachten Betriebsgelände (Hof) abzustellen. Ab diesem Zeitpunkt geht das Risiko für Schäden (z. B. durch Witterung, Hagel, Vandalismus, Diebstahl) vollständig auf den Kunden über. Eine Bewachung wird nicht geschuldet.
12.3. Bei verspäteter Abholung kann ab dem zweiten Tag eine Standgebühr in Höhe von 15,00 € pro Tag erhoben werden.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht
13.1. Erfüllungsort ist der Betriebssitz von Fusion 68 Autopflege e.K. in Mannheim.
13.2. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Mannheim vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie sonstiger internationaler Verweisungsnormen.
Stand: Juni 2026
03 — Datenschutz
Datenschutzerklärung
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
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Wofür nutzen wir Ihre Daten? Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten? Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Einschränkung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
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2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
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Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat (Baden-Württemberg). Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de.
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